Infoübersicht Kl. D1, D1E, D, DE
... erstellen wir und sammeln vorher alle notwendigen Unterlagen:
Sobald alle Unterlagen vorliegen, muss der vorbereitete Antrag von Ihnen unterschrieben und am
Rathaus des Wohnortes oder am Landratsamt Böblingen (bzw. Ihr zuständiges LRA) abgegeben werden.
Die behördliche Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert ca. 3 bis 6 Wochen. Erst danach ist die Anmeldung zur theoretischen Prüfung möglich. Deshalb sollten die Unterlagen frühzeitig in der
Fahrschule abgegeben werden!
Die Anzahl der benötigten Stunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.
Vorbesitz |
Basisthemen |
Spezialthemen |
B |
6 Stunden à 90 Minuten |
18 Stunden à 90 Minuten |
C1 |
6 Stunden à 90 Minuten |
12 Stunden à 90 Minuten |
C oder D1 |
6 Stunden à 90 Minuten |
8 Stunden à 90 Minuten |
Die erforderlichen Spezialthemen finden i.d.R. donnerstags und freitags von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr (zwei Unterrichtseinheiten à 90 min) in Böblingen statt. Die Basisthemen können in allen Fahrschulfilialen zu den jeweiligen Unterrichtszeiten besucht werden siehe Theorieplan.
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.
Vorbesitz |
Gewünschte FS-Klasse |
Grundaus-bildung |
Überland |
Autobahn |
Beleuchtung |
B, C1 weniger als 2 Jahre |
D1, D |
45 |
22 |
14 |
8 |
B und C1 länger als 2 Jahre |
D1, D |
33 |
12 |
8 |
5 |
C weniger als 2 Jahre |
D1, D |
14 |
16 |
8 |
6 |
C länger als 2 Jahre |
D1, D |
7 |
8 |
4 |
3 |
D1 |
D1E |
4 |
3 |
1 |
1 |
D1 |
D |
20 |
5 |
5 |
5 |
D |
DE |
4 |
3 |
1 |
1 |
(Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten)
Das Mindestalter liegt zwischen 18 und 24 Jahren, je nach Tätigkeit und Vorqualifikation.
Bei Vorbesitz der Klasse CE wird nach bestandener Prüfung der Klasse D ohne Weiteres die Fahrerlaubnis für die Klasse DE erteilt.
Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist durch Nachweis der körperlichen Voraussetzungen und ausreichendem Sehvermögen durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie dem Nachweis über die besondere Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (MPU) möglich.
Um gewerblich die Fahrerlaubnisklassen D/DE zu nutzen zu können, muss zusätzlich mindestens eine „beschleunigte Grundqualifikation“ absolviert werden. Diese besteht aus 140 Stunden (à 60 Minuten) Schulung sowie einer anschließenden theoretischen Prüfung bei der IHK. Bei Erweiterung von Klasse C/CE auf D/DE dauert die Schulung 37,5 Stunden (à 60 Minuten).
Alle 5 Jahre ist eine 5-tägige Weiterbildung (bzw. 5 einzelne Schulungstage) erforderlich.