Wir machen Berufskraftfahrer LKW und Bus

Qualifikationsvorschriften für
Berufskraftfahrer im Güterverkehr seit
10.09.2009

 

 

Fahrer, die nach dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erworben haben, benötigen eine (beschleunigte) Grundqualifikation, um Fahrten im gewerblichen Güterverkehr und auch im Werkverkehr durchführen zu dürfen. Außerdem muss im Abstand von fünf Jahren an einer Weiterbildung teilgenommen werden. Für Fahrer, die schon vor dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis besessen haben, gilt nur die Weiterbildungspflicht. Für alle, die seit dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis erwerben, gibt es folgende drei Möglichkeiten, die geforderte Zusatz-Qualifikation zu erwerben.




  1. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die „beschleunigte Grundqualifikation“.
    Dazu ist nur eine Theorie-Prüfung von 90 Minuten Dauer zu absolvieren. Zuvor ist theoretischer und praktischer Unterricht vorgeschrieben von insgesamt 140 Stunden à 60 Minuten.
     
  2. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die „Grundqualifikation“:
    Dazu muss eine Prüfung von insgesamt 7½ Stunden à 60 Minuten Dauer absolviert werden. Es ist keine Ausbildung zwingend vorgeschrieben.
     
  3. Der zukünftige LKW-Fahrer hat bereits eine 3-jährige „Berufskraftfahrer-Ausbildung“ absolviert. In diesem Fall ist die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation inbegriffen. Der Interessent ist bereits als Bus-Berufskraftfahrer tätig. Dann ist nur eine relativ kurze Zusatz-Ausbildung für die neu hinzukommende Klasse C/CE erforderlich. Auch die Zusatz-Prüfung für die hinzukommende Klasse ist verkürzt.

 





Gerne begrüßen wir auch angehende Berufskraftfahrer für den Güterverkehr aus Stuttgart, Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Tübingen, Fildersadt, Holzgerlingen, Calw, Nagold, Waldenbuch, Aichtal, Nürtingen und natürlich aus allen anderen Städten und Gemeinden.

 

Fragen, Antworten und Ausnahmen rund um das Thema Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz (BKrFQG) finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr



http://www.bag.bund.de

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