Qualifikationsvorschriften für
Berufskraftfahrer im Güterverkehr seit
10.09.2009
Fahrer, die nach dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erworben haben, benötigen eine (beschleunigte) Grundqualifikation, um Fahrten im gewerblichen Güterverkehr und auch im Werkverkehr durchführen zu dürfen. Außerdem muss im Abstand von fünf Jahren an einer Weiterbildung teilgenommen werden. Für Fahrer, die schon vor dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis besessen haben, gilt nur die Weiterbildungspflicht. Für alle, die seit dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis erwerben, gibt es folgende drei Möglichkeiten, die geforderte Zusatz-Qualifikation zu erwerben.
Gerne begrüßen wir auch angehende Berufskraftfahrer für den Güterverkehr aus Stuttgart, Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Tübingen, Fildersadt, Holzgerlingen, Calw, Nagold, Waldenbuch, Aichtal, Nürtingen und natürlich aus allen anderen Städten und Gemeinden.
Fragen, Antworten und Ausnahmen rund um das Thema Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz (BKrFQG) finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr
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