Weiterbildungsvorschriften für
Berufskraftfahrer im Güterverkehr seit
10.09.2009

 

Alle LKW-Fahrer, die im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr tätig sind, mussten eine erste Weiterbildung bis zum 9. September 2014 absolviert haben. Das sind 35 Stunden Unterricht (ohne Prüfung) alle 5 Jahre in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z. B. 5 x 7 Stunden).

Es ist möglich, jedes Jahr an einer Weiterbildung teilzunehmen, oder auch alle 5 Module in einer Woche zu absolvieren.

 

Wir bieten folgende 5 Module für Berufskraftfahrer im Güterverker an.



Böblingen Tübingen Herrenberg Stuttgart Sindelfingen Filderstadt Steinenbronn Reutlingen Calw Waldenbuch Schönaich Holzgerlingen Berufskraftfahrer LKW Fahrer Module weiterbildung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz weiterbildungsvorschriften Ausnahmen Fahrer Schulung

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Berufskraftfahrer

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